Über Uns
EU-Zulassung
Wir sind zertifizierter Betrieb für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU), sowie Herstellen und Zubereiten von Speisen aus Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Jeder Verarbeitungsbetrieb (z.B.: Küchenbetrieb), der Essen an andere Betriebe liefert, muss klären, ob er ab dem 01.Januar 2010 unter die EU-Zulassungspflicht für Großküchen fällt. Hierfür sind die gesetzlichen Voraussetzungen klar und deutlich formuliert, und zwar in den EU Hygieneverordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004. Um den wesentlich strengeren Auflagen in der täglichen Praxis gerecht zu werden, haben wir umfangreich investiert und hinreichende bauliche, technische und strukturelle Veränderungen vorgenommen.
Wir legen Wert auf Hygiene
Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.
Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit.